Haus 1
EG
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Alle Wohnungen sind fertiggestellt.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Besichtigung vor Ort.
Eckdaten
Stellplätze
Je Wohneinheit müssen Stellplätze in der genannten Anzahl erworben werden. Sie können zwischen Außenstellplätzen oder Stellplätzen in der Tiefgarage wählen. Die Einfahrt zur Tiefgarage befindet sich unter Haus 2.
Außenstellplätze
Parkplatz-Nr. | Art | Kaufpreis |
---|---|---|
1, 2, 13, 14 | Stromtrasse unterirdisch verlegt, extra breit | 17.000 € |
3 – 12, 22 – 24 | Stromtrasse unterirdisch verlegt | 17.000 € |
15 – 21 | Besucherstellplätze | - |
Tiefgaragenstellplätze
Parkplatz-Nr. | Art | Kaufpreis |
---|---|---|
1 – 32, 59 – 92 | Stromerschließung vorbereitet | 25.000 € |
33 – 58 | Keine Stromerschließung | 23.000 € |
Wärmeversorgung
Die Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung sind aus dem Fernwärmenetz der Stadtwerke Zirndorf GmbH gespeist. Der regionale Anbieter gewinnt Wärme derzeit zu 27 % aus regenerativen Brennstoffen und zu 68 % aus Abwärme, die bei der Erzeugung von Ökostrom entsteht (Kraft-Wärme-Kopplung).
Downloads
Baubeschreibung
Hier finden Sie alle Informationen und Details zur Planung, Ausstattung und zur technischen Umsetzung des Bauvorhabens sowie den Energiebedarf.
Grundriss-PDF
Sie können sich den Grundriss dieser Wohnung herunterladen. Er ist bei einem DIN-A4-Druck in 1:100 angelegt, so können Sie einfach und bequem planen und schon mal Ihre Möbel einzeichnen.
Ausstattungskatalog
Entdecken Sie alles rund um die Ausstattungsmöglichkeiten Ihrer zukünftigen Wohnung.
Wissenswertes vor dem Kauf
Ich möchte Informationen über aktuelle und künftige Projekte der ZiWoBau erhalten
Aktuelle Informationen zu den Bauvorhaben finden Sie auf unserer Website www.wbg-zirndorf.de/kaufen/.
Wenn Sie sich für unsere Bauprojekte interessieren, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gerne unter der E-Mailadresse vertrieb@wbg-zirndorf.de oder über die o.g. Homepage.
Wie geht es weiter, wenn ich Interesse an einer Wohnung habe?
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer von uns angebotenen Wohnung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne per E-Mail unter der E-Mailadresse vertrieb@wbg-zirndorf.de oder unter der Rufnummer 0911 96 84 97 – 60. Im Nachgang vereinbaren wir einen Beratungstermin, gerne persönlich oder auch via Videokonferenz, um Ihnen das Bauvorhaben näher vorzustellen.
Ich möchte eine Wohnung reservieren
Nach dem Beratungstermin und Ihrem überzeugten Interesse reservieren wir für Sie die entsprechende Wohnung mit dazugehörigem Stellplatz/Stellplätzen kostenfrei für ca. 3-4 Tage. In dieser Zeit können Sie sich mit Ihrer finanzierenden Bank in Verbindung setzen und/oder offene Fragen klären. Die von der Bank benötigten Unterlagen stellen wir Ihnen oder Ihrem Finanzberater gerne zur Verfügung. Kommen Sie hierfür einfach auf uns zu.
Brauche ich einen Beratungstermin?
Ein persönliches Kennenlernen ist für uns sehr wichtig, weshalb wir Sie zu einem Beratungstermin und einem ersten Kennenlernen einladen.
Welche Unterlagen werden für eine Finanzierung benötigt?
Üblicherweise benötigt die Bank folgende Unterlagen:
- Kaufvertragsentwurf
- Lageplan mit geplantem Gebäudebestand
- bemaßter Wohnungsgrundriss
- Wohnflächenberechnung
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen und ggf. Nachträgen
- KfW Online ID / Bestätigung
- Grundbuchauszug
- Baupläne und Ansichten
- Baubeschreibung
- Ratenplan
- Exposé
Wie erfahre ich neue Informationen, nachdem ich gekauft habe?
Sie erhalten während der Bauzeit Newsletter, die Sie über den aktuellen Stand der Bauarbeiten informieren. Darin enthalten sind auch Informationen zu wichtigen Fristen und Freigaben sowie eine Übersicht über den Ablauf, bis Sie den Schlüssel Ihrer Traumwohnung in den Händen halten.
Sind Begehungen während der Bauzeit möglich?
Wir wissen, wie spannend es ist, seine eigene Wohnung während der Bauphase zu begleiten und zu besichtigen. Wir werden Ihnen im Laufe der Bauzeit die Möglichkeit geben, die Baustelle zu begehen. Der Besuch der Baustelle, ohne die ZiWoBau, ist nicht gestattet.
Wie erfolgt der Ratenabruf des Kaufpreises?
Der Kaufpreis der jeweiligen Wohnung ist nicht in einer Summe, sondern in Raten zu zahlen. Die Ratenzahlungen werden gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung nach Baufortschritt abgerufen.
Ist der Kauf eines Stellplatzes notwendig?
Jeder Wohnung ist eine Mindestanzahl an Stellplätzen zugewiesen, welche erworben werden müssen.
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich neben dem Kaufpreis rechnen?
Neben dem Kaufpreis für die Wohnung und die Stellplätze sind circa 5,00 % Nebenkosten (= Notarkosten und Grunderwerbssteuer) zu tragen. Weitere Kosten kommen bei eventuellen Sonderwünschen zustande. Diese werden während des Bauablaufs abgefragt und angeboten.
Wissenswertes zur WEG-Gründung
Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage, also der Verbund aller Eigentümer von Sondereigentum in einem Mehrfamilienhaus.
Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer innerhalb der WEG werden durch das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die Hausordnung sowie Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt.
Sondereigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz (§5 WEG Abs. 1) definiert Sondereigentum als „bestimmte Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks erstreckt, gilt § 94 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.“
Zum Sondereigentum zählen u.A. Bodenbeläge innerhalb der Wohnung, nicht tragende Wände in der Wohnung, Innentüren innerhalb der Wohnung, zur Wohnung gehörender Kellerraum sowie in sich abgeschlossene Tiefgaragenstellplätze.
Die zusätzlich zum Sondereigentum gehörenden Teile werden ebenfalls in der Teilungserklärung festgelegt.
Gemeinschaftseigentum
Als Gemeinschaftseigentum zählen das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Beispiele hierfür sind u.A. das Dach, Treppenhaus, die Gebäudehülle, Fenster sowie Haustüre, technische Anlagen wie Heizung, Lüftung und Aufzug.
Um hier Änderungen vornehmen zu können, bedarf es eines Beschlusses und / oder Rücksprache mit der Eigentümergemeinschaft / dem zuständigen Hausverwalter.
Die Regelungen in der Teilungserklärung sind ebenfalls zu beachten. Beispiele hierfür sind das Recht auf Anbringung von Markisen, Errichtung eines Gartenhäuschens mit qm-Angaben, die Regelungen zur Anbringung einer Satelittenantenne und Änderung der Terrassen- oder Balkonbeleuchtung.
Miteigentumsanteile
Unter einem Miteigentumsanteil versteht man den Bruchteil des Eigentums, der am Gemeinschaftseigentum besteht. Die Miteigentumsanteile bemessen sich an der Wohnfläche und werden in der Teilungserklärung niedergeschrieben. Diese werden in der Regel zu 1000stel berechnet. Das Stimmrecht innerhalb der Eigentümergemeinschaft bemisst sich üblicherweise nach den Miteigentumsanteilen.
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Es wird ebenfalls festgelegt, was Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum darstellt.
Die Teilungserklärung ist die Voraussetzung dafür, dass für einzelne Wohnungen eigene Grundbucheinträge angelegt werden können, und wird vor dem Verkauf einzelner Wohneinheiten erstellt.
Inhalte der Teilungserklärung sind:
- Lage, Größe, Anzahl der Wohnungen
- Dazugehörige Pläne, Unterlagen (Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungspläne, Baubeschreibung)
- Dienstbarkeiten
- Vollmachten
- Miteigentumsanteile
- Gemeinschaftsordnung
- Angaben zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte
- Angaben zum Stimmrecht und Eigentümerversammlung
- Aufteilung Kosten und Lasten
Hausverwaltung
In der Regel wird für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums eine Hausverwaltung bestellt.
Der Verwalter erfüllt die laufenden Aufgaben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und kümmert sich um die Einziehung des Hausgelds sowie Bezahlung von Rechnungen. Weitere Aufgaben sind der Abschluss von Wartungs- und Dienstleistungsverträgen, die Beauftragung notwendiger Arbeiten, die Erstellung eines Wirtschaftsplans und Jahresabrechnung, die Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung der Eigentümerversammlung und die Führung des Beschlussbuches.
Wirtschaftsplan
Als Wirtschaftsplan versteht man eine Aufstellung der Hausverwaltung über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für ein Kalenderjahr. Der Wirtschaftsplan wird jährlich aufgestellt und durch die Eigentümergemeinschaft im Zuge der Eigentümerversammlung beschlossen.
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung wird durch die Hausverwaltung auf Grundlage der monatlichen Einnahmen und Ausgaben erstellt und an die Eigentümer übermittelt. Diese wird im Zuge der Eigentümerversammlung zu Beschluss gestellt.
Eigentümerversammlung
Es findet mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung statt, welche üblicherweise durch die Hausverwaltung einberufen wird. Die Einladung mit den dazugehörigen Tagesordnungspunkten wird über die Hausverwaltung an die Eigentümer übermittelt. Im Zuge der Eigentümerversammlung werden notwendige Punkte (Tagesordnungspunkte) beschlossen. Beispiele hierfür sind die Genehmigung des Wirtschaftsplanes sowie der Jahresabrechnung, Vertragsabschlüsse, Wählen eines Verwaltungsbeirates und Renovierungen.
Sie haben Interesse?
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